Wenn Sie nur wenig Geld haben, kann der Staat die Kosten für einen Anwalt übernehmen. Wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder BAföG bekommen, ist das meistens der Fall.
Auf der Internetseite des sächsischen Justizministeriums gibt es ein Formular. Füllen Sie es aus und schicken Sie es an das Amtsgericht in Ihrer Nähe. Legen Sie Kopien von wichtigen Unterlagen bei, zum Beispiel Ihren Bürgergeldbescheid und Belege für Ihre Ausgaben.
Wenn Sie Beratungshilfe bekommen, müssen Sie nur 15,00 € selbst bezahlen.
Sie sollten die Beratungshilfe beantragen, bevor Sie zu einem Anwalt gehen. Die Bescheinigung darüber, dass Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, nehmen Sie dann zum Anwaltstermin mit.
In dringenden Fällen können Sie auch ohne Beratungshilfeschein zu einem Anwalt gehen. Sie können die Beratungshilfe nach dem Anwaltstermin beantragen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die vollen Kosten allerdings selbst zahlen. Allein die Erstberatungsgebühr beträgt in der Regel mindestens 150,00-200,00 €.