Sie haben einen gelben Brief mit einem gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? So gehen Sie damit um:
Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder beantragen. Man muss nur angeben, wer man ist und von wem man wie viel Geld fordert. Das zuständige Mahngericht erlässt dann einen Mahnbescheid ohne zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Der Mahnbescheid ist also keine gerichtliche Entscheidung. Wenn Sie nicht dagegen vorgehen, ist er aber nach Ablauf aller Fristen genauso viel wert wie ein nach langen Jahren erkämpftes Gerichtsurteil. Ist eine gegen Sie erhobene Forderung nicht berechtigt, müssen Sie also aktiv werden.
Wie läuft das Mahnverfahren ab?
- Der Forderungssteller beantragt beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids.
- Ist der Antrag formell einwandfrei und hat der Forderungssteller die Gerichtsgebühren bezahlt, erlässt das Mahngericht ohne inhaltliche Prüfung des geltend gemachten Anspruchs den Mahnbescheid.
- Nach Erhalt des Mahnbescheids hat der Empfänger 2 Wochen Zeit, einen Widerspruch an das Gericht zu senden.
- Kommt innerhalb der Frist kein Widerspruch, wird der Mahnbescheid rechtskräftig.
- Nun kann der Forderungssteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheid beantragen.
- Nachdem das Gericht den Vollstreckungsbescheid erlassen und dem Empfänger zugestellt hat, hat der Empfänger wieder 2 Wochen Zeit, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu erheben.
- Kommt innerhalb der Frist kein Einspruch, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
- Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Forderungssteller nun 30 Jahre lang versuchen die Forderung einzutreiben.
- Wurde gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhoben, wird die Sache an das zuständige Gericht vor Ort abgegeben. Der Forderungssteller muss nun seinen Anspruch inhaltlich begründen und eine „ganz normale“ Klage erheben. Erst jetzt prüft das Gericht die erhobene Forderung.
Die Forderung ist berechtigt
Wenn die Forderung berechtigt ist, müssen Sie nichts weiter tun als die geforderte Summe an den Gläubiger zu zahlen. Bewahren Sie Zahlungsnachweise unbedingt auf, damit Sie nachweisen können, dass Sie die Forderung vollständig erfüllt haben. Einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner 30 Jahre lang vollstrecken. Versucht der Schuldner z. B. nach 20 Jahren die Forderung (noch einmal) einzutreiben, müssen Sie beweisen, dass Sie bereits gezahlt haben. Heben Sie die Zahlungsbelege also 30 Jahre lang auf.
Die Forderung ist unberechtigt
Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, müssen Sie dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen. Dies können Sie mit dem Formular tun, das Teil des Mahnbescheids ist. (Ein Muster können Sie hier herunterladen)
Kreuzen Sie an, ob Sie dem Anspruch insgesamt oder nur teilweise widersprechen.

Der Widerspruch (bzw. Einspruch) muss unterschrieben werden.

Der Widerspruch (bzw. Einspruch) muss im Original an das Mahngericht versendet werden. Da Briefe durchaus einmal verschwinden können, sollten Sie den Widerspruch/Einspruch rechtzeitig und im Idealfall per Einwurf-Einschreiben versenden. Bewahren Sie eine Kopie des Widerspruchs/Einspruchs und den Einlieferungsbeleg auf.
Die 2-Wochen-Frist ist nur dann eingehalten, wenn Ihr Widerspruch/Einspruch rechtzeitig vor Fristablauf beim Mahngericht eingeht.
Frist versäumt?
Sie haben die Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid versäumt? Ein verspäteter Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird als Einspruch gegen einen ggf. zwischenzeitlich erlassenen Vollstreckungsbescheid behandelt.
Haben Sie auch die Frist für den Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid versäumt? Erheben Sie trotzdem Einspruch, beantragen Sie „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ und begründen Sie, warum Sie die Frist versäumt haben. Bei höheren Forderungen sollten Sie schnellstens anwaltlichen Rat einholen, da die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt wird, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Die richtige Begründung ist hier entscheidend. Aber Sie müssen sofort handeln. Auch wenn Sie zu lange warten, wird die Wiedereinsetzung verwehrt.
Ist Ihnen der Mahnbescheid und/oder der Vollstreckungsbescheid gar nicht zugestellt worden, müssen Sie dies dem Gericht unbedingt mitteilen und gleichzeitig Widerspruch/Einspruch erheben. Es passiert nicht selten, dass gerichtliche Mahnbescheide z. B. nach einem Umzug in den falschen Briefkästen landen, weil der Postbote einen an „Claudia Müller“ adressierten Brief einfach an einen Nachbarn mit dem Nachnamen „Müller“ zustellt.
Sie benötigen anwaltlichen Rat?
Gerade wenn die Forderung hoch oder die Sachlage verzwickt ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Anwälte kennen viel mehr Möglichkeiten als es sich in diesen wenigen Zeilen beschreiben lässt. Vertrauen Sie sich dem Fachmann an – eine Wurzelbehandlung würden Sie auch nicht selbst machen. Fragen Sie jetzt einen Termin für ein Erstgespräch an.