Borgen macht Sorgen – dieser Spruch erweist sich bei der Vergabe privater Darlehen leider zu häufig als wahr. So reduzieren Sie Risiko und setzen ihre Forderungen effektiv durch:
1. Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag
Fehler Nummer 1 ist die Vergabe von Privatdarlehen ohne einen schriftlichen Vertrag. Ein schriftlicher Vertrag ist für die Wirksamkeit eines Darlehensvertrags nicht erforderlich. Es genügt auch eine mündliche Absprache oder eine Vereinbarung zum Beispiel per WhatsApp. Ein schriftlicher Vertrag regelt aber verbindlich die Eckpunkte, die typischerweise zum Problem werden können.
Einen schriftlichen Vertrag abzuschließen ist kein Zeichen des Misstrauens, sondern eine vernünftige Entscheidung zum Schutz beider Seiten. Sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer könnten beispielsweise einen tödlichen Unfall erleiden. Wie soll der Darlehensnehmer beweisen, dass das Darlehen zinslos erteilt worden ist? Und wie soll der Darlehensgeber beweisen, dass das Darlehen ein Darlehen und keine Schenkung war?
Sie können auch nachträglich einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen (siehe im nachfolgenden Muster Option 4 unter § 2) und damit einen beispielsweise nur mündlich geschlossenen Vertrag ersetzen.
Ein Darlehensvertrag könnte wie folgt aussehen:
Privater Darlehensvertrag
zwischen
Herrn/Frau _________________________________
wohnhaft __________________________________
(im Folgenden: Darlehensgeber)und
Herrn/Frau _________________________________
wohnhaft __________________________________
(im Folgenden: Darlehensnehmer)wird folgender Darlehensvertrag geschlossen:
§ 1 – Darlehenssumme
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von
_______________ EUR, in Worten: ____________________________(Bitte kreuzen Sie eine der folgenden Varianten an:)
☐ Die Auszahlung erfolgt spätestens bis __________________ per Überweisung auf folgendes Konto:
- Kontoinhaber: __________________________
- IBAN: ___________________________________
☐ Die Auszahlung erfolgt mit Abschluss dieses Vertrags in bar. Der Darlehensnehmer bestätigt hiermit, das Geld vollständig erhalten zu haben.
☐ Das Darlehen wurde bereits am ___________________ an den Darlehensnehmer ausgezahlt.
☐ Dieser Vertrag soll die Rückzahlung eines schon teilweise zurückgezahlten Darlehens neu regeln. Die noch offene Darlehenssumme beläuft sich auf ___________ EUR. Alle bisher getroffenen Vereinbarungen sollen durch die nachfolgenden Regelungen ersetzt werden.
§ 2 – Verzinsung
(Bitte kreuzen Sie eine der folgenden Varianten an:)
☐ Das Darlehen wird zinslos gewährt.
☐ Das Darlehen wird wie folgt verzinst:
- Zinssatz: ____ % jährlich
(Erläuterung: Wird das Darlehen nicht oder zu niedrig verzinst, fällt gegebenenfalls Schenkungsteuer auf die ersparten Zinsen an. Wird das Darlehen verzinst, müssen die erzielten Zinsen als Kapitalertrag versteuert werden.)- Die Zinsen sind jährlich zum Ende des Kalenderjahres fällig.
§ 3 – Rückzahlung
Zahlungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers zu leisten:
- Kontoinhaber: __________________________
- IBAN: ___________________________________
Das Darlehen wird wie folgt zurückgezahlt:
- Höhe der Raten: ____________ EUR
optional:
☐ ab dem ____________ soll die Höhe der Raten ___________ EUR betragen.- Beginn der Rückzahlung: __________________
und alle weiteren Raten sind zu zahlen
☐ jeweils zum 1. des Monats
☐ jeweils zum 15. des Monats
☐ jeweils zum 1. des Kalendervierteljahres
☐ ____________________________________________________Fällt der Zahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Zahlungstermin auf den nächsten Werktag.
Die gezahlten Raten werden zuerst auf die fälligen Zinsen, danach auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jederzeit vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
§ 4 – fristlose Kündigung
Gerät der Darlehensnehmer mit einer Summe in Verzug, die insgesamt mindestens zwei Raten entspricht, ist der Darlehensgeber berechtigt, den Darlehensvertrag fristlos zu kündigen. Der Darlehensnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, das ausstehende Restdarlehen nebst Zinsen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Kündigung beim Darlehensnehmer zu leisten. Im Falle der Nichtzahlung kommt der Darlehensnehmer ohne weitere Mahnung in Verzug.
§ 5 – Textform und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnort des Darlehensgebers.
Datum, Unterschrift Darlehensgeber: ______________ _______________________________Datum, Unterschrift Darlehensnehmer: ______________ _______________________________
Hier können Sie das Muster als pdf-Dokument herunterladen. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine anwaltliche Beratung ersetzt. Je nach Einzelfall kann man den Vertrag individuell anpassen und ggf. noch deutlich zu Ihren Gunsten ausgestalten.
2. führen Sie Zahlungen per Überweisung und nicht in bar durch
Barzahlungen lassen sich schlecht nachweisen. Selbst wenn Sie sich eine Quittung ausstellen lassen – Quittungen können verloren gehen und der Schuldner (oder z. B. dessen Erben) könnten bestreiten, dass die Quittung vom Schuldner ausgestellt worden ist. Dasselbe gilt für die Rückzahlungen. Auch hier ist die sicherste Variante, diese auf ein Bankkonto überweisen zu lassen.
3. mahnen Sie richtig
Der vorstehende Mustervertrag ist – wenn man ihn richtig ausfüllt – so gestaltet, dass eine Mahnung überflüssig ist.
Verwenden Sie einen anderen Vertrag oder haben Sie nur eine mündliche Vereinbarung geschlossen, ist es gegebenenfalls erforderlich, den Darlehensnehmer zu mahnen, um ihn in Verzug zu setzen. Denn wenn für die Zahlung der Raten nicht nachweisbar (!) ein fester Termin vereinbart ist, gerät der Darlehensnehmer erst dann in Verzug, wenn er auf eine Mahnung hin nicht zahlt. Und erst dann sind beispielsweise Anwalts und Gerichtskosten, die Ihnen für die Durchsetzung der Forderung entstehen, erstattungsfähig.
Laufen Sie zum Anwalt, bevor Sie den Darlehensnehmer wirksam in Verzug gesetzt haben, bleiben Sie auf den Anwaltskosten im Zweifel sitzen.
Sie können Mahnungen selbst verständlich auch per Mail oder WhatsApp verschicken. Reagiert der Darlehensnehmer darauf in irgendeiner Weise (und sei es auch ablehnen), haben Sie den Nachweis in der Hand, dass er Ihre Mahnung erhalten hat. Reagiert der Darlehensnehmer nicht, sollten Sie die Mahnung unbedingt per Einwurfeinschreiben versenden, oder von einem Zeugen persönlich in den Briefkasten des Darlehensnehmers einwerfen lassen. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Einlieferungsbeleg auf. Wenn Sie sich eines Zeugen bedienen, lassen Sie diesen auf der Kopie des Schreibens bestätigen, dass, wann und wo er dieses Schreiben eingeworfen hat (Beispiel: Dieses Schreiben wurde von mir am 13.06.2025 um 14:18 Uhr in den Hausbriefkasten des Herrn Maximilian Müller in der Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt eingeworfen.). Der Zeuge sollte auch ein Foto des Briefkastens machen, um beweisen zu können, dass dieser ordnungsgemäß beschriftet war.
In der Praxis wird häufig der Fehler gemacht, dass für die Rückzahlung des Darlehens kein fester Termin vereinbart ist. In diesem Fall müssen Sie noch etwas anderes beachten:
4. kündigen Sie den Darlehensvertrag
Wurde zwischen den Vertragsparteien keine Vereinbarung dazu getroffen, wann das Darlehen zurückzuzahlen ist, muss das Darlehen ausdrücklich gekündigt werden.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Darlehensnehmer keine sichere Aussage dazu treffen kann, wann er zur Rückzahlung des Darlehens in der Lage ist. Wird dann vereinbart „du zahlst es mir zurück, sobald du wieder kannst“, muss der Darlehensgeber das Darlehen kündigen. Die gesetzlich vorgesehene Frist dafür ist gemäß § 488 Abs. 3 S. 2 BGB drei Monate.
Versenden Sie die Kündigung unbedingt per Einwurfeinschreiben, oder lassen Sie es von einem Zeugen persönlich in den Briefkasten des Darlehensnehmers einwerfen. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens sowie den Einlieferungsbeleg auf. Wenn Sie sich eines Zeugen bedienen, lassen Sie diesen auf der Kopie des Schreibens bestätigen, dass, wann und wo er dieses Schreiben eingeworfen hat (Beispiel: Dieses Schreiben wurde von mir am 13.06.2025 um 14:18 Uhr in den Hausbriefkasten des Herrn Maximilian Müller in der Musterstraße 1 in 12345 Musterstadt eingeworfen.). Der Zeuge sollte auch ein Foto des Briefkastens machen, um beweisen zu können, dass dieser ordnungsgemäß beschriftet war.
Nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist, ist nun das Darlehen zur Rückzahlung fällig. Sie müssen jedoch den Darlehensnehmer noch durch eine Mahnung in Verzug setzen. Setzen Sie dem Darlehensnehmer ausdrücklich eine Frist für die Rückzahlung (Beispiel: Für die Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen setze ich hiermit Frist bis zum X. X. 2026.). Auch hierfür sollten Sie sich wieder eines Einwurfeinschreiben oder eines Boten bedienen, damit Sie beweisen können, dass und wann die Mahnung beim Darlehensnehmer eingegangen ist.
Haben Sie das Darlehen gekündigt und den Darlehensnehmer in Verzug gesetzt (also ist die iin der Mahnung gesetzte Frist abgelaufen), können Sie nun einen der folgenden Schritte unternehmen:
5. beauftragen Sie einen Anwalt
Befindet sich der Darlehensnehmer im Verzug, muss er auch die Kosten zahlen, die Ihnen für die Durchsetzung ihres Rückzahlungsanspruchs entstehen.
Da man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, sollten Sie diesen Schritt nicht voreilig gehen. Gegebenenfalls ist es sinnvoller, eine neue Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.
Sie sollten die Sache aber auch nicht auf die lange Bank schieben. Gerade wenn es um größere Summen geht, sollten Sie so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung möglichst effektiv und kostenschonend durchzusetzen, bzw. zumindest ihren Anspruch zu sichern. Beachten Sie: Ansprüche aus Darlehensverträgen verjähren innerhalb von drei Jahren. Ergreifen Sie vor Ablauf der Verjährungsfrist keine verjährungshemmende Maßnahmen, kann sich der Darlehensnehmer gegebenenfalls erfolgreich auf die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung berufen.
6. beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid
Eine Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen ist, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Sie können über die Seite https://www.online-mahnantrag.de/ einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Daten und die Daten des Darlehensnehmers sowie die Höhe ihrer Forderung angeben. Das Gericht führt keine inhaltliche Prüfung durch.
Die Höhe der anfallenden Gerichtkosten können Sie ermitteln, indem Sie auf der Seite https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner oben unter „Streitwert“ die Höhe der offenen Darlehensforderung (ohne Zinsen) angeben und ganz unten im Formular beim Punkt „Gerichtskosten KV GKG:“ aus den voreingestellten „3,0“ eine „0,5“ machen. Die Mindestgebühr liegt bei 38,00 € (Gebühr 1100 Anlage 1 GKG).
Widerspricht der Darlehensnehmer dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht, können Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Wird dieser rechtskräftig (auch hiergegen kann der Darlehensnehmer innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben), können Sie Ihre Forderung nun vollstrecken – ganze 30 Jahre lang.
Beachten Sie: Widerspricht der Darlehensnehmer dem gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten eine ordentliche Klage erheben und Ihre Forderung inhaltlich begründen. Versäumen Sie diese Frist, entfällt die Wirkung des Mahnbescheids.
Wenn Sie an dieser Stelle weitere Hilfe benötigen, ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass Sie das Mahnverfahren nicht selbst durchführen sollten. Spätestens aber wenn der Darlehensnehmer dem Mahnbescheid widerspricht und es daher erforderlich ist, dass eine Klage geführt wird, sollten Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden.
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